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Die Bundesregierung fördert unter bestimmten Voraussetzzungen Maßnahmen, die der Energeieinsparung und der Vermeidung von CO2 dienen.
Stand: 26. September 2025; Diese Seite dient allein der Information. Wir übernehmen keine Garantie auf Vollständigkeit, es kann sich immer etwas ändern. Wir übernehmen auch keine Garantie, daß etwas gefördert wird. Wenden Sie sich diesbezüglich an Ihren Energieberater. Alle Angaben sind ohne Gewähr.
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Die BEG bündelt die bisherigen Förderprogramme zur Energieeffizienz und zu erneuerbaren Energien im Gebäudebereich. Ziel ist, Sanierung und Neubau klimafreundlicher Gebäude zu fördern.
| Teilprogramm | Zielgruppe / Anwendungsbereich | Was wird gefördert / Besonderheiten |
|---|---|---|
| BEG WG – Wohngebäude | Eigentümer privater Wohngebäude, ggf. auch Mehrfamilienhäuser | Sanierung und Neubau von Effizienzhäusern, energieeffiziente Gebäudehülle, Heiztechnik, Anschluss an Wärme-/ Gebäudenetze etc. (GIH Bundesverband) |
| BEG NWG – Nichtwohngebäude | Gewerbliche, kommunale oder sonstige öffentliche Nichtwohngebäude | Ähnlich wie für Wohngebäude: Neubau / Sanierung zu Effizienzgebäuden, energieeffiziente Anlagen, etc. (KfW) |
| BEG EM – Einzelmaßnahmen | Für Wohn- und Nichtwohngebäude, einzelne Maßnahmen an Gebäudehülle, Heizung, Lüftung etc. | Zuschussvariante (über BAFA), Kreditvariante (über KfW) möglich. Besonderheiten: Grundförderung, zusätzliche Boni bei individuellem Sanierungsfahrplan usw. (Umweltpakt Bayern) |
Darüber hinaus gibt es spezifische Programme oder Ergänzungen:
- Klimafreundlicher Neubau (KFN) – Teil der BEG, speziell für Neubauten, Wohn- und Nichtwohngebäude.
- Förderung für Kommunen – Kommunale Gebäude & Einrichtungen profitieren über spezielle Kredit- oder Zuschussprogramme, z. B. über KfW Programme für kommunale Sanierung.
- Heizungstausch / Erneuerbare Heizsysteme – Im Rahmen der BEG EM wird der Umstieg auf klimafreundliche Heiztechnik besonders gefördert, z. B. Wärmepumpen, Biomasse, etc. Auch Zuschüsse bei Austausch alter Heizungen etc.
- Fachplanung und Baubegleitung – Umfasst Förderung von Energieberatung, Fachplanung, Baubegleitung etc., oft als Zuschussanteil.
- Sanierungsfahrplan (iSFP) – Wer einen individuellen Sanierungsfahrplan vorlegt, kann höhere Förderquoten oder Bonusförderungen erhalten.
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(Alle Angaben sind ohne Gewähr)
Stand: 26. September 2025 - Es gibt verschiedene Möglichkeiten, für Modernisierungen bezüglich Energieeinsparungen am Haus Fördergelder zu bekommen. Wir empfehlen Ihnen, über alle diese Möglichkeiten zuerst mit einem Energieberater zu sprechen und für Ihr Haus einen Energiefahrplan (= iSFP) erstellen zu lassen. Dadurch erhöht sich der Zuschuß um 5% auf 20%.
Die Bundesrepublik Deutschland hat sich interrnational dazu verpflichtet, den Ausstoß an CO2 Abgasen zu reduzieren. Um das zu erreichen, wurde unter anderem das Gebäude Energie Gesetz beschlossen.
Für Hausbesitzer empfiehlt es sich, zuerst von einem Energieberater einen Energiefahrplan (= iSFP) erstellen zu lassen.
Energieeffizienz-Experten des Bundes (Suchfunktion) finden Sie unter: https://www.energie-effizienz-experten.de/
Energieberater finden Sie auf der Webseite des Deutschen Energieberater-Netzewerks e.V.: https://energieberatersuche.den-ev.de/
| Maßnahme | Förderung ohne iSFP | Bonus mit iSFP (zusätzlich) | Max. förderfähige Kosten / Höchstgrenzen |
|---|---|---|---|
| Allgemeine Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle (Fenster, Türen, Dämmung etc.) | 15 % Zuschuss der förderfähigen Kosten. (Energiewechsel) | + 5 % Bonus, wenn Maßnahme Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans ist. (Energiewechsel) | Ohne iSFP: Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben 30.000 € pro Wohneinheit/Jahr. Mit iSFP: 60.000 € pro Wohneinheit/Jahr. (Energieberatung der Verbraucherzentrale) |
| Neue Heizung / Heizung mit erneuerbaren Energien | Zuschuss ca. 30 % (je nach System) (Heizung) | Es gibt zusätzliche Boni möglich (z. B. Geschwindigkeit, Einkommen, etc.), aber der iSFP-Bonus greift bei Heizungsmaßnahmen oft anders oder nicht immer. (Heizung) | Für Heizungsförderung sind oft höhere förderfähige Summen (z. B. 30.000 € für erste Wohneinheit) möglich. (Heizung) |
Energieberater oder Energieeffizienz-Experte – wo liegt der Unterschied?
Wer sein Zuhause energetisch sanieren oder neu bauen möchte, stößt oft auf die Begriffe Energieberater und Energieeffizienz-Experte. Beide unterstützen Sie, aber mit unterschiedlichem Fokus.
Energieberater
Ein Energieberater analysiert Ihren Energieverbrauch, erstellt Energieausweise und gibt Empfehlungen, wie Sie Energie sparen können. Er berät auch zu Förderprogrammen und unterstützt Sie bei der Planung energetischer Maßnahmen.
Kurz gesagt: Der Energieberater gibt Ihnen den Überblick und zeigt, wo Einsparpotenziale liegen.
Energieeffizienz-Experte
Ein Energieeffizienz-Experte plant und begleitet gezielt energetische Sanierungen oder Neubauten. Er erstellt Sanierungskonzepte, berechnet die erwarteten Einsparungen und sorgt dafür, dass Ihre Maßnahmen fördermittelkonform umgesetzt werden.
Kurz gesagt: Der Energieeffizienz-Experte sorgt dafür, dass die empfohlenen Maßnahmen praktisch umgesetzt werden.
Fazit
- Energieberater: analysiert, berät, zeigt Einsparpotenziale
- Energieeffizienz-Experte: plant, begleitet, sorgt für Umsetzung und Förderfähigkeit
So wissen Sie genau, wen Sie wann kontaktieren sollten, um Energie zu sparen, Kosten zu senken und Fördermittel zu nutzen.